Rüdersdorf bei Berlin ist eine amtsfreie Gemeinde im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg (Deutschland).
Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Märkisch-Oderland
Einwohner
15.888 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
15345 (Lichtenow),15378 (Hennickendorf, Herzfelde),, 15562 (Rüdersdorf)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
033638, 033434 (Hennickendorf, Herzfelde, Lichtenow)
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rüdersdorf bei Berlin
Hauptstraße 1
15562 Rüdersdorf bei Berlin
2. Bürgeramt Rüdersdorf
Hauptstraße 1
15562 Rüdersdorf bei Berlin
3. Ordnungsamt Rüdersdorf
Hauptstraße 1
15562 Rüdersdorf bei Berlin
Öffnungszeiten
Montag: Geschlossen
Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung von Rüdersdorf bei Berlin hat den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 53 "Biomassezentrum Hennickendorf" gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Dieser Plan betrifft den Ortsteil Hennickendorf und regelt die zulässigen und unzulässigen Bodennutzungen im entsprechenden Gebiet.
Ein weiterer Bebauungsplan, der aktuell bearbeitet wird, ist der Bebauungsplan Nr. 07 Bebauung an der Karl-Marx-Straße / Am Wiesengrund, der als 1. Änderung vorliegt und das Bodennutzungskonzept der Gemeinde umsetzt.
Zudem gibt es einen laufenden Rechtsstreit um einen 2017 beschlossenen Bebauungsplan, gegen den ein Eigentümer mehrerer Grundstücke geklagt hat und den er für unwirksam erklärt sehen möchte.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.