Rüdersdorf bei Berlin ist eine amtsfreie Gemeinde im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Märkisch-Oderland
Einwohner
15.888 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
15345 (Lichtenow),15378 (Hennickendorf, Herzfelde),, 15562 (Rüdersdorf)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
033638, 033434 (Hennickendorf, Herzfelde, Lichtenow)
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rüdersdorf bei Berlin
Hauptstraße 1
15562 Rüdersdorf bei Berlin
2. Bürgeramt Rüdersdorf
Hauptstraße 1
15562 Rüdersdorf bei Berlin
3. Ordnungsamt Rüdersdorf
Hauptstraße 1
15562 Rüdersdorf bei Berlin
Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung von Rüdersdorf bei Berlin hat den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 53 "Biomassezentrum Hennickendorf" gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Dieser Plan betrifft den Ortsteil Hennickendorf und regelt die zulässigen und unzulässigen Bodennutzungen im entsprechenden Gebiet.
Ein weiterer Bebauungsplan, der aktuell bearbeitet wird, ist der Bebauungsplan Nr. 07 Bebauung an der Karl-Marx-Straße / Am Wiesengrund, der als 1. Änderung vorliegt und das Bodennutzungskonzept der Gemeinde umsetzt.
Zudem gibt es einen laufenden Rechtsstreit um einen 2017 beschlossenen Bebauungsplan, gegen den ein Eigentümer mehrerer Grundstücke geklagt hat und den er für unwirksam erklärt sehen möchte.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.